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Stadtteil - Aktionstage: |
Sicheres Freiburg.e.V. Solidarmodell Anti-Graffiti Freiburg |
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Broken
Windows Theorie (Wilson/Kelling) aus:
Vandagraf Band 8.2.
Wilson und Kellings Theorie liegen Untersuchungen des Psychologen
Philip Zimbardo zu Grunde (1969): Er stellte einen Pkw ohne Nummernschilder mit
offener Motorhaube in einer Straße des New Yorker Stadtteils Bronx ab.
Nichts geschah. Er schlug eine Scheibe ein
und das Auto wurde bereits innerhalb der ersten zehn Minuten, nachdem er die
Scheibe eingeschlagen hatte, von Vandalen heimgesucht. Innerhalb von 24 Stunden
wurde praktisch jedes brauchbare Teil des Wagens entwendet. Danach begann eine
wahllose Zerstörung des Pkw. Fensterscheiben wurden eingeschlagen, Einzelteile
abgerissen, Polster aufgeschlitzt. Seitdem
ist klar: Sorgloses Verhalten führt zum Zusammenbruch
der informellen Kontrolle.
Nach Wilson und Kelling bewirken folgende Faktoren den Niedergang
eines Wohnquartiers:
· Unordnung und Verwahrlosung bis hin zum
physischen Verfall
der Umgebung
· Furcht der Bürger vor Kriminalität
(Gewaltkriminalität)
· Physischer Verfall lockt ungebetene Personen
an, für die die
Zeichen des Verfalls
signalisieren, dass eine Kontrolle ihres
Verhaltens in dieser Gegend nicht
stattfindet oder zumindest
eingeschränkt ist.
· Das Auftreten dieser Personen bewirkt Furcht
bei den Bürgern,
die sich zurückziehen und so eine
tatsächliche Reduktion der
Kontrolle verursachen.
· Diese verminderte Kontrolle erleichtert die
Begehung von
Straftaten.
· Der Anstieg der Kriminalität erhöht die
Verbrechensfurcht und
begünstigt weiter den Rückzug
der „anständigen“ Bürger. Es
ziehen Bevölkerungsgruppen nach,
die die Nachbarschaft sozial
aus dem Gleichgewicht bringen.
Wenn man der Theorie von Wilson und
Kelling folgt, gelten als wichtigste Faktoren zur Verbesserung gekippter
Quartiere:
·
Sofortige Reparatur von Sachschäden,
·
sofortiges Beseitigen von Graffiti
·
Erhöhung der Sozialkontrolle
(formell und informell)
·
Schaffen von Ordnung und Sauberkeit
·
Maßnahmen zur Steigerung der Identifikation der Bürger
mit
ihrem Wohngebiet