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Aktionsprojekt

Schon 16?

 

 

Schon 16?

„Pfiffig“ nannte die örtliche Presse die Aktion „schon 16?“ der Stadt Freiburg und des Vereins Sicheres Freiburg
Am 15. August 2007 übergab Bürgermeister Ulrich von Kirchbach die ersten von insgesamt 600 so genannten Jugendschutz-Tabletts an die Arbeitsgemeinschaft Freiburger Bürgervereine (AFB).
Der Boden der Tabletts ist mit Auszügen aus dem Jugendschutzgesetz bedruckt und klärt so auf, was Jugendliche schon dürfen und was nicht.
Die Tabletts werden Diskotheken, Gaststätten, Jugendzentren, Schulen, Bürgervereinen und allen Organisationen, die mit Jugendlichen arbeiten, kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Tabletts geben Argumentationshilfen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen bei Festen, Hocks und allgemein Feiern, bei denen Alkohol angeboten wird.
5000 Euro kostet das Projekt, das vom Sozialdezernat der Stadt getragen wird und Erwachsene ermutigen soll, gegen vermehrten Alkohol- und Tabakkonsum Jugendlicher vorzugehen.

 

 

Tipps und Hinweise zur Durchführung Sicherer Feste und Veranstaltungen

Festvorbereitungen

 

  • Finden Sie bereits durch Diskussionen während der Vorbereitungen des Festes Konsens mit Bürger/innen, dass der Jugendschutz ein von allen getragenes Anliegen ist bzw. sein soll

  • Weisen Sie bereits in den Einladungen, in Presseartikeln und auf Plakaten darauf hin, dass Jugendschutz bei Ihnen groß geschrieben wird

  • Sprechen Sie umliegende Verkaufsstellen von Alkoholika im Vorfeld an und verweisen auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen

  • Bringen Sie an Ständen, in Festzelten und –räumen gut sichtbar Hinweise auf das Jugendschutzgesetz an

  • Unterweisen Sie die Veranstalter/innen in die Jugendschutzbestimmungen; wenden Sie sich für weitere Informationen an den Kommunalen Suchtbeauftragten

  • Appellieren Sie an die Eltern, auch bei ihren Kinder die Jugendschutzbestimmungen zu beachten

  • Ziehen Sie Jugendliche und junge Erwachsene in Ihre Vorbereitungen mit ein

  • Informieren Sie die Polizei über den Termin Ihrer Veranstaltung und holen sich Rat

 

Durchführung des Festes

  • Führen Sie während des Festes Alterskontrollen durch

  • Verhindern Sie die Abgabe von Alkoholika an Minderjährige

  • Bestehen Sie bei Jugendlichen schon beim Einlass auf eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten

  • Untersagen Sie Betrunkenen den Zutritt; informieren Sie die Eltern, wenn ein Jugendlicher betrunken angetroffen wird

  • Weisen Sie um 24.00 Uhr per Lautsprecher die Jugendlichen darauf hin, dass sie das Fest verlassen müssen

  • Bieten Sie Jugendlichen Sonderpreise für nichtalkoholische Getränke