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Schon 16?
„Pfiffig“ nannte die örtliche Presse die Aktion
„schon 16?“ der Stadt Freiburg und des Vereins Sicheres Freiburg
Am 15. August 2007 übergab Bürgermeister Ulrich von Kirchbach die
ersten von insgesamt 600 so genannten Jugendschutz-Tabletts an die
Arbeitsgemeinschaft Freiburger Bürgervereine (AFB).
Der Boden der Tabletts ist mit Auszügen aus dem Jugendschutzgesetz
bedruckt und klärt so auf, was Jugendliche schon dürfen und was nicht.
Die Tabletts werden Diskotheken, Gaststätten, Jugendzentren, Schulen, Bürgervereinen
und allen Organisationen, die mit Jugendlichen arbeiten, kostenlos zur
Verfügung gestellt. Die Tabletts geben Argumentationshilfen im Umgang
mit Kindern und Jugendlichen bei Festen, Hocks und allgemein Feiern, bei
denen Alkohol angeboten wird.
5000 Euro kostet das Projekt, das vom Sozialdezernat der Stadt getragen
wird und Erwachsene ermutigen soll, gegen vermehrten Alkohol- und
Tabakkonsum Jugendlicher vorzugehen.
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Tipps
und Hinweise zur Durchführung Sicherer Feste und Veranstaltungen
Festvorbereitungen
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Finden Sie bereits durch Diskussionen
während der Vorbereitungen des Festes
Konsens mit Bürger/innen, dass der Jugendschutz ein von allen getragenes
Anliegen ist bzw. sein soll
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Weisen Sie bereits in den Einladungen, in
Presseartikeln und auf Plakaten darauf hin,
dass Jugendschutz bei Ihnen groß geschrieben wird
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Sprechen Sie umliegende Verkaufsstellen von
Alkoholika im Vorfeld an und verweisen auf
die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen
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Bringen Sie an Ständen, in Festzelten und
–räumen gut sichtbar Hinweise auf das
Jugendschutzgesetz an
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Unterweisen Sie die Veranstalter/innen in
die Jugendschutzbestimmungen; wenden Sie
sich für weitere Informationen an den Kommunalen Suchtbeauftragten
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Appellieren Sie an die Eltern, auch bei
ihren Kinder die Jugendschutzbestimmungen zu
beachten
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Ziehen Sie Jugendliche und junge Erwachsene
in Ihre Vorbereitungen mit ein
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Informieren Sie die Polizei über den Termin
Ihrer Veranstaltung und holen sich Rat
Durchführung
des Festes
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Führen Sie während des Festes
Alterskontrollen durch
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Verhindern Sie die Abgabe von Alkoholika an
Minderjährige
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Bestehen Sie bei Jugendlichen schon beim
Einlass auf eine schriftliche Einverständniserklärung
der Sorgeberechtigten
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Untersagen Sie Betrunkenen den Zutritt;
informieren Sie die Eltern, wenn ein Jugendlicher betrunken angetroffen
wird
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Weisen Sie um 24.00 Uhr per Lautsprecher die
Jugendlichen darauf hin, dass sie das Fest
verlassen müssen
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Bieten
Sie Jugendlichen Sonderpreise für nichtalkoholische Getränke
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