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Über unseren Verein

Allgemeines

Der Koordinationsrat Kommunale Kriminalprävention hat im November 2002 die Gründung des gemeinnützigen Vereins „Sicheres Freiburg – Verein zur Förderung der Kriminalitätsverhütung“ initiiert. Damit soll das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger gestärkt und die Sicherheit der Freiburger Bevölkerung erhöht werden.

Die Kriminalitäts-Prävention ist mir ein persönliches Anliegen. Viele Menschen in Freiburg engagieren sich hier bereits – in ihrem beruflichen oder privaten Umfeld, durch die ehrenamtliche Mitarbeit in unseren Präventions-Projekten, durch ihr couragiertes Eingreifen oder durch die Teilnahme an Zivilcourage-Kursen, die das Wissen vermitteln, was in konkreten Situationen getan werden kann.

Ich lade Sie dazu ein, uns bei der Kriminalitäts-Prävention in Freiburg zu unterstützen: Mit Ihrer Mitgliedschaft im Verein „Sicheres Freiburg“ e.V., mit Ihren Ideen, Ihrer Spende oder Ihrem persönlichen Engagement.

Ulrich von Kirchbach

Vorsitzender von „Sicheres Freiburg – Verein zur Förderung der Kriminalitätsverhütung e.V.“, Bürgermeister für Kultur, Integration, Soziales und Senioren

Spezielle Aufgaben

Der Verein Sicheres Freiburg e. V.

  • soll unter anderem Maßnahmen und Projekte organisatorisch und finanziell unterstützen
  • die Öffentlichkeitsarbeit und Forschungsvorhaben zur Verhütung von Kriminalität fördern sowie die
  • Zusammenarbeit aller Institutionen und gesellschaftlichen Gruppen erleichtern, die diesem Ziel verpflichtet sind

Der Verein soll in erster Linie die Basis der bisherigen Arbeit verbreitern – durch stärkere Beteiligung der Bürgerschaft an den Zielen und Projekten der Kommunalen Kriminalprävention und durch Akquirieren von Geldern zur Förderung von Projekten. „Die Entwicklung der Kriminalität und die Kriminalitätsfurcht in der Bevölkerung erfordern neben konsequentem repressivem Vorgehen auch verstärkte Anstrengungen zur Kriminalprävention. Nur so kann auf Dauer der Rechtsfrieden in unserer Gesellschaft erhalten werden.“

Vorstand

Gemäß der Satzung besteht der Vorstand aus dem/der Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Davon wird je eine Person von Seiten der Stadt und eine Person von Seiten der Polizei benannt, außerdem vier Beisitzern/innen. Diese Personen sollen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen stammen.

Roland Meder, Bürgermeister

Erster Vorsitzender

Roland Meder, Bürgermeister

Stadt Freiburg, Dezernat III

Uwe Oldenburg, Polizeivizepräsident

Stellvertretender Vorsitzender

Uwe Oldenburg, Polizeivizepräsident

Polizeipräsidium Freiburg

Roland Schneble, Direktor Unternehmenskommunikation i.R.

Stellvertretender Vorsitzender

Roland Schneble, Direktor Unternehmenskommunikation i.R.

Universität Freiburg

Ingrid Winkler, 1. Vorsitzende AFB

Beisitzerin

Ingrid Winkler, 1. Vorsitzende AFB

1. Vorsitzende Arbeitsgemeinschaft der Freiburger Bürgervereine (AFB)

Dr. Hermann Hein, 1. Vorsitzender ARGE

Beisitzer

Dr. Hermann Hein, 1. Vorsitzender ARGE

1. Vorsitzender ARGE Stadtbild e.V.

Thomas Hecht, Schulpräsident

Beisitzer

Thomas Hecht, Schulpräsident

Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung Schule und Bildung

Meinrad Drumm, Erster Kriminalhauptkommissar a.D.

Beisitzer

Meinrad Drumm, Erster Kriminalhauptkommissar a.D.

Ehemaliger Leiter des Referates Prävention beim Polizeipräsidium Freiburg

Olaf Kather, Berater

Beisitzer

Olaf Kather, Berater

Freiberufler

Franziska Duarte-dos-Santos, Geschäftsführung Kommunale Kriminalprävention der Stadt Freiburg

Beratendes Vorstandsmitglied

Franziska Duarte-dos-Santos, Geschäftsführung Kommunale Kriminalprävention der Stadt Freiburg

Stadt Freiburg, Amt für Soziales

Mark Bottke

Geschäftsführung

Mark Bottke

Sicheres Freiburg e.V.

Satzung

Unser Verein ist im Vereinsregister unter der Nummer VR 3705 eingetragen. Unsere aktuelle Satzung können Sie hier nachlesen.

Satzung „Sicheres Freiburg e. V.“ aufklappen / zuklappen

Verein zur Förderung der Kriminalitätsverhütung

Präambel

Die qualitative und quantitative Entwicklung der Kriminalität (Sicherheitslage) und die Kriminalitätsfurcht in der Bevölkerung (Sicherheitsgefühl) erfordern neben konsequentem repressivem Vorgehen auch verstärkte Anstrengungen zur Kriminalprävention. Nur so kann auf Dauer der Rechtsfrieden in unserer Gesellschaft erhalten werden. Mit der Gewährleistung von innerer Sicherheit wird auch die Attraktivität einer Stadt wie Freiburg und ihres Umlandes entscheidend positiv beeinflusst. Grundgedanke dieser Strategie ist, dass Kriminalitätsverhütung dort ansetzen muss, wo normabweichendes Verhalten in aller Regel entsteht, begünstigt oder gefördert wird: auf örtlicher Ebene.

§1 Zweck des Vereins

(1) Ziele des Vereins sind, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu fördern und dadurch auch einen Beitrag zur Attraktivität Freiburgs zu leisten, der Kriminalitätsfurcht in der Bevölkerung entgegenzuwirken und die Mitwirkungsbereitschaft der Bürger/innen an der Kriminalitätsverhütung und Kriminalitätsaufklärung zu erhöhen.

(2) Zweck des Vereins ist insbesondere die Förderung der Kriminalprävention durch die Durchführung von kriminalpräventiven Maßnahmen, Projekten und Initiativen (z. B. in den Bereichen Familien-, Senioren-, Frauen- und Jugendpolitik; Schul- und Ausbildungspolitik; Wohn- und Städtebau), die Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit und kriminalpräventiver Forschungsvorhaben sowie die Zusammenarbeit aller mit Kriminalitätsverhütung befasster Institutionen und gesellschaftlicher Gruppen.

(3) Diese Zwecke verfolgt der Verein auf ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Weise im Sinne des dritten Abschnitts der Abgabenordnung.

(4) Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(5) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

(6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§2 Name, Sitz und Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen „Sicheres Freiburg e.V.“ (2) Sitz des Vereins ist Freiburg i. Br., Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§3 Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die an der Verwirklichung der Vereinsziele interessiert ist. Die Mitgliedschaft endet durch Tod bzw. Auflösung, durch Austritt (nur schriftlich gegenüber dem Vorstand) oder durch förmlichen Ausschluss. Die Mitglieder haben einen jährlichen Beitrag zu entrichten; die Höhe setzt die Mitgliederversammlung fest.

§4 Gewinne und sonstige Vereinsmittel

Der Verein finanziert sich z. B. aus Spenden, Vermögenszuwendungen, Zuschüssen und durch Mitgliedsbeiträge.

§5 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§6 Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden (je eine Person von Seiten der Stadt und der Polizei) sowie vier Beisitzern/innen. Vorstand im Sinne von §26 BGB sind der/die Vorsitzende und die zwei stellvertretenden Vorsitzenden; jede/r ist allein vertretungsberechtigt. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre; Wiederwahl ist zulässig.

§7 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ des Vereins und wird jährlich abgehalten. Sie beschließt insbesondere über Satzungsänderungen, die Wahl des Vorstands sowie dessen Entlastung, den Ausschluss eines Mitglieds, die Wahl der Kassenprüfer/innen, die Ernennung von Ehrenmitgliedern und die Auflösung des Vereins. Satzungsänderungen bedürfen einer Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder.

§8 Kassenprüfung

Gleichzeitig mit dem Vorstand sind zwei Kassenprüfer/innen zu wählen. Sie werden auf zwei Jahre gewählt; eine Wiederwahl ist zulässig.

§9 Auflösung und Vermögensübertragung

Die Auflösung erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Mitglieder. Bei Auflösung oder Wegfall des bisherigen Zwecks fällt das Vermögen an die Stadt Freiburg, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke (insbesondere für die Jugendarbeit) zu verwenden hat.